Der Einzelne kann seine Probleme und Schäden, die durch Greifvögel oder Raubtiere an seinen Tieren entstanden sind, beklagen. Bewirken kann man aber nichts. Deshalb bietet Ihnen die Bürgerbewegung an: Werdet Mitglied!

Wenn ich erzähle, dass der Jahresbeitrag 12 Euro beträgt und dabei Angehörige beitragsfrei in die Bürgerbewegung aufgenommen werden können, dann sagen eigentlich alle, dass ist ok. Jugendliche sind beitragsfrei.

Wenn ein Brieftaubenzüchter über das Problem mit den Greifvögeln, Habicht und Wanderfalke berichtet, dann wird behauptet, dem geht es nur um seine Tauben. Und weil man selbst keine hat, interessiert man sich nicht weiter dafür.

Wenn ein Landwirt über Natur und Umwelt schreibt, dann heißt das Gegenargument: „Der will von seinen eigenen Umweltsünden ablenken!“.

Würde der Bauernverband das Thema aufgreifen, so würde man ihm vorwerfen, dass er wieder nur auf seinen Zuschuss aus sei.

Und der Jägerschaft würde man unterstellen, dass sie nur schießen wolle. Selbst alte Kinderlieder sollten ja geändert werden: „Fuchs, du hast die Gans gestohlen, gib sie wieder her – sonst wird dich der Jäger holen, mit dem Schießgewehr.“ Nun sollte es heißen: „Sonst kommt eine Veganerin mit einer Petition daher“!

Was ist zu tun von allen die schon Schäden zu beklagen haben und noch welche zu erwarten haben? Betroffen sind: Nutzgeflügelhalter, Rassegeflügel-, Rassetauben- und Brieftaubenzüchter. Landwirte, die Biberschäden beklagen genauso wie Mutterkuh-, Ziegen-, Schaf-, Dammwild- und Rotwildhalter. Fischereivereine und Fischteichbetreiber gehören ebenso zu den Geschädigten. Und nicht zuletzt die Jägerschaft.
Die Solidarität der weniger Betroffenen wäre wünschenswert!

Bringt euch in die Bürgerbewegung ein und werdet Mitglied!

Nur ein starker Verein mit hohen Mitgliederzahlen kann etwas bewegen.

Unser Ziel: Eine Petition an die Bayerische Landesregierung

  1. Begrenzung der ungehinderten Populationsausweitung aller Prädatoren und Greifvögel (wegen des Fehlens natürlicher Feinde)
  2. Aufhebung des Schutzes von Greifvögeln und Raubtieren zu Lasten kleinerer Tierarten wie Singvögel, Niederwild und Wiesenbrüter
  3. Ermöglichung einer artgerechten Tierhaltung für Nutzgeflügel, Rassegeflügel, Rasse- und Brieftauben
  4. Ggfs. Ersetzen der Schäden, die gesetzlich geschützte Greifvögel und Raubtiere verursachen. Dieser Schadensersatzanspruch gilt lt. BGB für jedermann!

Da die genannten Anliegen weite Teile der Bevölkerung auf dem Lande betreffen, ist eine grundsätzliche (gesetzgeberische) Lösung vonnöten. Und die Frage ist, ob der Bayerische Wald mit seiner dichten Besiedlung und hohem Verkehrsaufkommen überhaupt noch als Lebensraum für große Raubtiere wie Luchs und Wolf geeignet ist. Oder werden die Tiere unnötig Stresssituationen ausgesetzt?

Die ungebremsten Populationsmöglichkeiten aller Raubtiere und Greifvögel sind zur Erhaltung des Ökosystems jedenfalls nicht erforderlich!