In der Zeitung konnte man lesen, dass ein chinesischer Bauer 16 Jahre lang Gesetze studierte und schließlich einen Chemiekonzern verklagte – und er bekam Recht! Und das in einem Land, das von einer Demokratie weit entfernt ist.

Man kann sich mit dem Bundesjagdgesetz und dem Naturschutzgesetz beschäftigen – eine einstimmige Aussage heißt: „Zur Verhütung von übermäßigen Wildschäden ist eine Verringerung von Arten, die durch ihre Vielzahl andere Arten erheblich schädigen, zulässig. Die Bundesländer können eigene Listen von jagdbaren Arten mit einem großen Schadensvolumen zu Gunsten der Artenvielfalt erstellen.

Die Weichenstellung fand vor ca. 35 Jahren statt, als die Grüne Welle über Bayern und ganz Deutschland rollte wie ein Tsunami.
Und manche Landesregierung hat den Bund Naturschutz umarmt. Frei nach dem Motto: „Den Feind, den man nicht besiegen kann, muss man umarmen.“ Wenn man aber nun aus der Umarmung nicht mehr rauskommt, bleibt nur noch ein: Zugeständnisse und Zuschussgewährung am laufenden Band. Alles in der Hoffnung auf Wählerstimmen – deshalb macht die Politik keinen Mucks.

Momentan wird der in der Landwirtschaft arbeitenden Bevölkerung und den Tierhaltern zugemutet, geschützte Raubtiere und Greifvögel durchzufüttern – somit findet Naturschutz auf dem Rücken der arbeitenden Landbevölkerung statt. Und dies ohne Kostenerstattung!

Da die Naturschutzverbände unmittelbar verantwortlich für die hemmungslose Populationsausweitung sind, müssten sie auch als Verursacher für die Schäden aufkommen. Bund und Länder fühlen sich nicht zuständig – sie müssen Milliarden für Integration und Zuwanderung ausgeben!