1. Begrenzung der ungehinderten Populationsausweitung aller Raubtiere wie Luchs, Wolf, Biber und Greifvögel (wegen des Fehlens natürlicher Feinde)
  2. Aufhebung des seit 40 Jahren bestehenden permanenten Schutzes von Greifvögeln und Raubtieren zu Gunsten kleinerer Tierarten wie Niederwild, Wiesenbrütervögel, Nutzgeflügel, Rassegeflügel, Rassetauben und Brieftauben, um die Ausgewogenheit wieder herzustellen.
  3. Verhinderung der Ansiedlung von Wolfsrudeln deutschlandweit und in der beliebten Ferien- und Urlauberregion Bayerischer Wald.
  4. Ersetzen der Schäden nach dem Verursacherprinzip.

Begründung:

In Verbänden und in der Gesellschaft wird zunehmend über Natur, Umwelt, Erhalten der Pflanzen- und Tierwelt und deren Lebensraum diskutiert.

Der § 39 der Bundesnaturschutzverordnung befasst sich mit der Erhaltung der Artenvielfalt bei Tieren und Pflanzen; dazu wird im § 27 des Bundesjagdgesetzes die jeweilige Landesregierung ausdrücklich ermächtigt, durch Veränderung der Jagdzeiten zugunsten der Artenvielfalt einzugreifen, wenn eine Tierart eine andere erheblich schädigt. Ein gutes Beispiel ist der Wolf, es bedarf keiner großen Anzahl von Wolfsrudeln, um wenige Tierarten wie Schalenwild oder Feldhasen auszurotten.

Die Ansiedelung von immer größeren Beutegreifern wie Luchs und Wolf (die keine natürlichen Feinde haben) verhindern die Erhaltung der Artenvielfalt. Die Greifvögel wie Habicht und Wanderfalke haben sich bereits mangels anderen Nahrungsangebotes in der Natur auf Haustauben, Brieftauben und Nutzgeflügel spezialisiert. Der Flussläufer ist vom Aussterben bedroht und gehört ins Beuteschema von Habicht, Turmfalke, Sperber und Bussard. Die kleinen Wiesenbrütervögel, darunter die Feldlerche, wurden schon vor Jahren von diesen Greif-vögeln ausgerottet.

Zum Schutz der wehrlosen Tiere soll mit dieser Petition eine Populationsbegrenzung aller Greifvögel und Raubtiere erreicht werden und somit eine Ausgewogenheit bei den Tierarten wieder hergestellt werden.

zu Punkt 1)

Begrenzung der Population von Greifvögeln und Raubtieren Es gibt keine Studien darüber, wieviel Quadratkilometer Lebensraum die genannten Raubtiere und Raubvögel benötigen oder wieviel der genannten Beutegreifer eine Region verkraftet, ohne alle vorhandenen Tierarten auszurotten. Außerdem sollen Schäden bei im privaten Bereich gehaltenen Tieren verhindert werden. Im BGB steht: „Jeder Bürger hat das Recht, die Abwendung von Schäden an seinem Eigentum und Schadenserstattung zu verlangen.

zu Punkt 2)

Aufhebung des permanenten Schutzes von Greifvögeln und Raubtiern

Viele Leute glauben irrtümlich daran, dass sich die Ausgewogenheit beim Niederwild und allen Vogelarten in der Natur von selbst einpendelt. Dies ist nicht möglich, solange der Stärkere permanent geschützt wird. Im Bundesjagdgesetz  § 27 steht: „Wenn eine Art in ihrer Vielzahl eine andere Art erheblich schädigt, kann eine Landesregierung Jagdzeiten anordnen.“ In der Naturschutzverordnung heißt es: „Der § 39 im BNatSchG befasst sich mit dem Artenschutz, mit dem Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume.“ Dieser Paragraph, einer der wichtigsten in der Naturschutzverordnung, wird vollkommen ignoriert, weil mit der Ansiedlung von Luchs, Wolf und allen Arten von Greifvögeln nicht zu erhalten ist.

zu Punkt 3)

Ansiedlung der Wölfe

Die große Zahl der Hinweise lässt keinen Zweifel, dass von Wölfen eine ernst zunehmende Gefahr für Menschen ausgehen kann. Der Bayerische Wald hat sich in sechs Jahrzehnten zu einer beliebten Ferien- und Urlauberregion entwickelt. Durch die Ausbreitung der Wölfe kommt es zur Beeinträchtigung und Rückgang des Tourismus im Bayerischen Wald.

zu Punkt 4)

Ersetzen der Schäden nach dem Verursacherprinzip

Da die Naturschutzverbände unmittelbar verantwortlich für die hemmungslose Populationsausweitung sind, müssten sie auch als Verursacher für die Schäden aufkommen.